Fragen und Antworten
Welche Unterlagen benötige ich, damit der Führerscheinantrag beim StrVerkAmt abgegeben werden kann?
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ein aktueller Sehtest
- eine Kopie vom Perso
- Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs
Führerscheinantrag??? Was muss ich da machen?
- Gar nichts. Den ganzen Papierkram übernimmt Dein Fahrlehrer für Dich.
Wenn ich schon den Mindest-Theorie-Unterricht hinter mir habe, mich aber noch unsicher fühle, darf ich dann weiter zum Unterricht kommen? Und kostest das extra?
- Natürlich! Du kannst sooft teilnehmen wie Du möchtest. Kostet nichts extra.
Wann darf ich meine erste Fahrstunde nehmen?
- Du solltest 4 - 6 mal vorher zum Theorieunterricht kommen. So erlangst Du ein gewisses Grundwissen und bekommst Vertrauen zu Deinem Fahrlehrer.
Wann darf ich frühestens zur Prüfung vorgestellt werden?
- wenn Dein Führerscheinantrag beim StrVerkAmt und beim TÜV bearbeitet ist, darfst Du drei Monate vor deinem 18. (17.) Geburtstag die Theorieprüfung, und einen Monat vorher die Fahrprüfung machen.
Wie hoch sind die TÜV-Gebühren und wie teuer wird es, wenn ich eine Prüfung wiederholen muss?
- Gebühren für Theorieprüfung: 22,49 Euro
- Gebühren für Fahrprüfung:
+Klasse B: 91,75 Euro
+Klasse BE: 91,75 Euro
+Klasse A1: 91,75 Euro
+Klasse A2/A: 121,38 Euro
+Klasse A1/A2 (Stufenreglung): 80,92 Euro
+Klasse A2/A (stufenreglung): 80,92 Euro
+Klasse AM: 91,75 Euro
- Wiederhohlungsprüfungen kosten das Gleiche
Was passiert, wenn ich während einer Fahrstunde einen Unfall habe. Muss ich das bezahlen?
- Natürlich nicht! Der Fahrlehrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer (Bis dato hatten wir aber noch keinen verschuldeten Unfall).
Gibt es Nebenkosten oder versteckte Kosten die auf mich zukommen?
- Eindeutig jaaa! Damit hat aber die Fahrschule nicht direkt etwas zu tun. Natürlich bezahlt die Fahrschule nicht deinen Sehtest, Passbild usw.
Ein/e Bekannt/e von mir möchte auch bald in eine Fahrschule. Darf ich sie/ihn einmal zum Theorieunterricht mitbringen, damit sie/er sieht wie es hier abläuft?
- Gerne!
Mama/Papa auch?
- Ja sicher!
Ich muss kurzfristig ein Fahrstunde absagen. Muss ich die bezahlen?
- Normalerweise nicht. Sollte es überdurchschnittlich oft zu Ausfällen kommen, muss die Fahrstunde berechnt werden. Zeit ist Geld!
Ich mache den Führerschein mit 17. (begleitetes Fahren) Kostet das mehr? Gibt es Unterschiede in der Ausbildung?
- Nein. Weder in der Ausbildung, noch in der Prüfung. Ausnahme: Die Antragsgebühr beim StrVerAmt ist etwas höher. Je nach Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen.
Ein Freund hat erzählt, dass seine Prüfung nur 20 Minuten gedauert hat.
- Kann nicht sein.... Dann hat der Prüfer vielleicht vorher abgebrochen, weil die Prüfung nicht bestanden wurde. Sonst ist es eher unwahrscheinlich, dass die Prüfungsfahrt sooo kurz was. Vermutlich hat der Freund in der Aufregung der Prüfungssituation das Zeitgefühl verloren. Das passiert oft.
Der Führerschein ist teuer. Muss ich den Betrag am Ende bezahlen, oder wie geht das?
- Das macht fast niemand... Nach Deiner Ameldung bekommst Du die erste Rechnung (Grundbetrag und Lehrmaterial). Mindestens zur theoretischen Prüfung folgt die Zweite. Bis dahin hattest Du ja auch schon einige Fahrstunden. Du kannst mich jederzeit fragen, wie hoch Dein offener Betrag ist. Ich melde mich spätestens bei dir, wenn der Betrag auf ca. 200 bis 300 Euro angewachsen ist. Du kannst zum Unterricht oder zur Fahrstunde jederzeit einen Teilbetrag bezahlen. So hast Du einen Überblick und die Kosten sind am Ende überschaubar. Kurz vor Ende der Ausbildung bekommst Du eine Abschlussrechnung. Die muss vor der Fahrprüfung beglichen sein.
Solltest du finanzielle Probleme haben, es gibt ja mal maue Zeiten, kann ich Dich zwecks eines Kredites an ein faires Unternehmen weiterleiten, dass sich auf Fahrschüler spezialisiert hat. Sprich mich rechtzeitig an. Gerne unter vier Augen.